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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Kostenersatz für Hilfsmittel

    Allgemeine Informationen

    Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.

    Zuständige Stelle

    Krankenversicherungsträger (→ SV)

    Hinweis

    Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Ärztlicher Verordnungsschein
    • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
    • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz