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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Kunststoffverpackungen

    Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:

    • entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
    • entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
    • entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
    • Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.

    Achtung

    Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.

    Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.

    Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.

    Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.

    Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie