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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Mitnahme von Alkoholika aus der EU über die Schweiz

    Wenn bei der Reise aus einem EU-Staat nach Österreich die Schweiz durchquert wird, sind bei der Einreise in die Schweiz grundsätzlich die Freigrenzen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz zu beachten.

    Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen die Waren bei der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Ein Transitschein wird erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise aus der Schweiz rückerstattet wird.

    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen