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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Leben in der Gemeinde Wolfern

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung oder Betrieb von Vertikutiergeräten und Holzzerkleinerungsgeräten (Kreissägen)

    gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Verordnung der Gemeinde:
    Hunde sind außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundstücken im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wolfern innerhalb der Siedlungsgebiete Lerchenring, Eckfeld, Waldrandsiedlung, Wickendorf, Wolfern-Ortsgebiet, Niederlindach, Losensteinleiten, Haid, Oberwolfern, Niederwolfern Rad und Waldlehrpfad Hagleiten an der Leine zu führen. Das Mitnehmen von Hunden auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen ist verboten. Die Mitnahme von Hunden in öffentlichen Anlagen, wie Spiel- und Liegewiesen, Badeanlagen, Badebecken sowie Grün- und Parkanlagen ist verboten.

    Ausgenommen sind Diensthunde der Polizei, des Hilfs-, Rettungs- und Jagdwesens sowie Blindenhunde, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesen Plätzen notwendig ist.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Hundekot

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll und Biomüll finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde. Jeglicher weitere Müll ist im Altstoffsammelzentrum Wolfern zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Abfallsammelzentrum Wolfern
    Daimlerring 12a
    4493 Wolfern

    Telefon: +43 7253/7627

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 8:30 bis 12 Uhr
    • Freitag
      • 8:30 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12:30 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeindeamt Wolfern
    Kirchenplatz 5
    4493 Wolfern

    Telefon: +43 7253/8255
    E-Mail: gemeinde@wolfern.ooe.gv.at

    Amtsstunden:

    • Montag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 16 bis 18 Uhr
    • Dienstag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Mittwoch
      • 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 16 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 27. Juli 2021
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion