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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Allgemeines zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer

    Allgemeine Informationen

    Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern und noch bis zum Jahr 2024 60 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen einer der Langzeitversichertenregelungen ("Hacklerregelungen"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.

    Hinweis

    Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.

    Die "Langzeitversichertenregelungen" sollen Frauen und Männern mit langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt ermöglichen.

    Zuständige Stelle

    Der Pensionsversicherungsträger

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Rechtsgrundlagen

    Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Versicherungsträgers (z.B. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – GSVG, Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG)

    Zum Formular

    Alterspension – Antrag

    Letzte Aktualisierung: 27. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz