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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Vorarlberg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raggal 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • täglich
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 19 Uhr 
    Rankweil

    keine Vorgaben 

       

    Reuthe 

    keine Vorgaben 

     

     

    Riefensberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Röthis Verordnung Benützung von motorisch bzw. elektrisch betriebenen Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten wie beispielweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren, Laubbläsern und Hochdruckreinigern in den im Plan bezeichneten Flächen im Gemeindegebiet von Röthis

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig