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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Abgängigkeitsanzeige

    Sinnverwandter Begriff: Vermisstenanzeige

    Eine Abgängigkeitsanzeige einer vermissten Person kann bei der Polizeiinspektion des Wohnortes bzw. letzten Aufenthaltsortes der/des Abgängigen erstattet werden.

    Für die Anzeige ist es notwendig, über persönliche Merkmale (z.B. Körpergröße, Aussehen, Kleidung), den Freundes- und Bekanntenkreis, Beruf, Hobbys der vermissten Person Bescheid zu wissen und eventuell über ein Lichtbild zu verfügen.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Abgängigkeitsanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion