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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft

    Allgemeine Informationen

    Falls die Erbin/der Erbe die Verbücherung nicht binnen eines Jahres nach Einantwortung beantragt, hat die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär den gesetzlichen Auftrag, anstelle der Erbin/des Erben die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses zu beantragen. 

    Erforderliche Unterlagen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz